Wie bekomme ich Personenschutz?

Wie bekomme ich Personenschutz?

Je höher Einkommen, Machtposition oder der gesellschaftliche Rang ausfällt, desto bedrohter sind Leib und Leben eines Bürgers. Doch für den Schutz von Betroffenen kommt der Staat kaum einmal auf. Die Voraussetzungen, um Personenschützer um sich zu wissen, liegen gegenwärtig sehr hoch. Alternativ bieten sich die privaten Sicherheitsdienste an. Hier müssen die Kosten durch den zu schützenden Bürger zwar selbst getragen werden. Doch diese Investition dürfte sich lohnen.

Gründe für den Personenschutz
Als besonders gefährdet gelten in der Regel Personen, die aufgrund ihres Ranges in der Gesellschaft oder ihrer beruflichen Verantwortung als Angriffsobjekt geeignet scheinen. Politiker oder Führungspersonen der Wirtschaft zum Beispiel. Ihre Entscheidungen lenken die Gesellschaft – und beeinflussen damit nicht selten das Leben zahlreicher Einzelpersonen. Insbesondere bei Landes- oder Bundesministern wird ein staatlicher Personenschutz daher häufig gewährt und durch Mittel des Bundes finanziert. Der staatliche Schutz wird aber meist dort verweigert, wo es sich um Bürger ohne relevanten Einflussbereich handelt. Ausgesprochene Drohungen genügen daher oftmals nicht, um eine Schutzbedürftigkeit auszulösen. Übrigens gilt Ähnliches für Schauspieler, Fußballstars oder Musiker – selbst dann, wenn sie eine millionenköpfige Schar an Fans für sich begeistern können. Auch sie dürfen eine behördliche Maßnahme zur Sicherheit nicht ohne konkrete Gefahr einfordern, sondern müssen sich nach anderen Anbietern für den eigenen Schutz umsehen.

Die unterschiedlichen Stufen der Gefährdung
Was aber wird eigentlich konkret unter der Gefahr verstanden? Unterschieden werden insgesamt drei Ebenen.

  • Die dritte von ihnen (Stufe III) sieht vor, dass ein Übergriff auf die zu schützende Person nicht ausgeschlossen werden kann – ein Angriff gilt als möglich.
  • Auf Stufe II hat sich die Lage dagegen verschärft: Nunmehr wird es als wahrscheinlich angenommen, dass ein Anschlag auf den Betroffenen bevorsteht.
  • Anders dagegen Stufe I, bei der mit einer Gefährdung von Leib und Leben jederzeit gerechnet werden muss. Erfahrungsgemäß wird eine solche Sicherheitsstufe durch die staatlichen Behörden aber nur sehr selten für Privatpersonen ausgesprochen. So müsste neben der reinen Drohung bereits in Erfahrung gebracht worden sein, dass ein Anschlag unmittelbar bevorsteht. Er kann nurmehr durch den Einsatz der Personenschützer als letztes Mittel vereitelt werden.

Voraussetzungen für staatlichen Personenschutz
Erfahrungsgemäß wird der staatliche Schutz für Einzelpersonen somit lediglich in zwei Fällen genehmigt. Einerseits handelt es sich dabei um Personen des öffentlichen Lebens – die bereits angesprochenen Entscheider aus der Politik und nicht selten auch der Wirtschaft fallen darunter. Für sie wird pauschal ein erhöhtes Risiko für Attentate angenommen, entsprechend muss zu deren Vermeidung auch für die Sicherheit der Betroffenen gesorgt werden. Andererseits kann es sich aber um Bürger handeln, die einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sind. Zu denken wäre hier an konkrete Drohungen – etwa aus dem Bereich der Kriminalität gegenüber Zeugen einer Straftat. Auch frühere Mitglieder einer kriminellen Organisation, die sich zur Rückkehr auf einen legalen Lebensweg entschieden haben, gelten als Mitwisser begangener Verbrechen häufig gleichfalls als besonders gefährdet. Hier wäre jedoch individuell zu entscheiden, ob eine Gefahr tatsächlich vorliegt.

Alternative privater Sicherheitsdienst: gut geschützt
Es gelingt also nicht ganz einfach, als Privatperson eine staatliche Schutzmaßnahme zu beanspruchen. Wer dennoch um seine Gesundheit, sein Vermögen oder gar um sein Leben fürchten muss, gleichzeitig aber die Voraussetzungen für eine Bewachung durch die Polizei oder Landeskriminalämter nicht erfüllt, ist bei privaten Sicherheitsdiensten ebenfalls gut aufgehoben. Hier gelingt es mühelos, Personenschützer zu engagieren – eine langwierige Prüfung der Umstände, wie sie oft bei Behörden vor der Bewilligung durchgeführt wird, entfällt dagegen. Die Kosten trägt der Betroffene zwar selbst – doch besser als in die eigene Gesundheit lässt sich das Geld nicht investieren.

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