Städte ohne Angst – wie soll das gehen?

Städte ohne Angst – wie soll das gehen?

In den letzten Jahren haben sich in der Gesellschaft einige Begriffe manifestiert, die man in regelmäßigen Abständen immer wieder hört. Zum einen ist das die No-Go-Area, die ganze Stadtteile betrifft. Zum anderen sprechen Bürger, Journalisten und Behörden von den sogenannten Angsträumen. Diese umfassen einen enger gefassten Ort wie einen U‑Bahn-Ausgang, werden aber von Menschen nicht weniger gefürchtet und vermieden. Angsträume sind daher ein Problem von Städten, denen Städte mit kommunaler Kriminalprävention Herr werden muss.

Was ist ein Angstraum?
Welche Stellen einer Stadt man zu den Angsträumen zählt, hängt sehr oft von individuellen Empfindungen ab. Ein solcher Ort ist zunächst einmal ein öffentlicher Bereich, bei oder vor dessen Betreten Menschen Angst verspüren. Dabei braucht an solchen Orten statistisch gesehen nicht mehr Gewalt zu passieren als an anderen. Entscheidend ist allein die Wahrnehmung der dortigen Gegebenheiten, sei es durch:

  • schlecht beleuchtete Fußgängerwege,
  • unübersichtliche Stellen (Unterführungen, Container),
  • uneinsehbare Stellen (zugewachsene Brückenenden)

oder sogar der eigene Hausflur, in den man von außen nicht hineinsehen kann. Schätzen mehrere Menschen die Bedrohungslage ähnlich ein und tauschen sich darüber aus, bekommen die jeweiligen Orte im öffentlichen Dialog schnell die Bezeichnung des „Angstraums“. Befinden sich mehrere solcher Stellen innerhalb eines Viertels, kann dies zur Bildung einer No-Go-Area beitragen. Eine Verstärkung dieser Wahrnehmung durch mediale Mehrberichterstattung oder fiktive Fernsehinhalte, die an diesen Stellen spielen, wird von der Sozialforschung bejaht.

Architektonisch gegen Angsträume vorgehen

In größeren Städten kümmert sich das sogenannte Quartiersmanagement um die Beseitigung und Vermeidung von furchteinflößenden Orten in der Stadt. Es fungiert damit als Schnittstelle zwischen Stadtentwicklung und Sicherheitspolitik. Die Arbeit der Städte, Angsträume abzubauen, umfasst dabei allgemein gesagt die regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung öffentlicher Plätze und Flächen. Je nach Sachzweck kann man die Maßnahmen in mehrere Bereiche unterteilen.

Abbau von Sichtbarrieren
Damit die Sichtweite für einen selbst, aber auch für potenzielle Zeugen in einiger Entfernung, gewährleistet ist, empfehlen sich folgende Dinge:

  • Schaffung eines ausreichenden Beleuchtungskonzepts,
  • Rechtzeitige Reparatur defekter Leuchtgeräte (Meldung in einigen Städten bereits per App möglich)
  • Verändern der Standorte von Sichtbarrieren wie Containern außerhalb von Durchgangswegen und Sitzbereichen,
  • Rückschnitt von Grün, das im Dunkeln die Sicht versperrt (jedoch auch um Beschattung zu vermeiden)

Sicherstellung von Fluchtwegen und Behördenkontakt
Damit bei vermeintlicher wie auch tatsächlicher Gefahr rasch in sichere Bereiche zurückgewichen werden kann, und um Behörden wie die Polizei schnell hinzuziehen zu können, helfen:

  • mehr als nur 1 Ausgangsbereich in Bahnhöfen,
  • Installation von SOS-Säulen und Meldeknöpfen,
  • Ausweichmöglichkeiten in engen Passagen,
  • Keine schallschluckenden Runddecken für eine entsprechende Rufweite,
  • Orientierungshilfen wie Wegweiser (u.a. zu einer Polizeistation) an Kreuzungen.

Weitere präventive Maßnahmen
Um die Ecke gedacht – darauf kommt es beim Quartiersmanagement an. Dazu zählt, die Situation vor der Gefahrensituation zu analysieren und ihre Vermeidung im Vorhinein zu ermöglichen. Maßnahmen die dazu beitragen können:

  • Anschlussgarantie des ÖPNV bei Dienstschluss (letzter Bus verpasst letzte Bahn),
  • Umweltpädagogische Konzepte zur Müllvermeidung,
  • Bevorzugung fest installierter Außenmöbel (Bänke) gegen Vandalismus,
  • Beschilderungen, welche Behörde bei welchen Beschädigungen kontaktiert werden kann.

Zusätzliche Kontrollmöglichkeiten sind vonnöten
Trotz des Willens, solche Projekte hierzulande mit großem Engagement voranzutreiben, treten immer wieder ein paar Bremsen auf. Wenn in bestimmten Vierteln beispielsweise Einfahrten nicht be- bzw. angeleuchtet werden können, kann die Stadt die Besitzer nicht dazu zwingen. Betreffen bestimmte Vorhaben die Hoheit ganzer Wohnungsbaugesellschaften, müssen Städte versuchen, durch frühzeitige und enge Partnerschaften die Eigentümer in ihre Beratungskonzepte einzubinden. Analog zur Videobewachung in Kommunen gilt jedoch auch für existierenden und im Abbau befindlichen Angsträume, dass im Zweifel trotzdem Sicherheitspersonal zur Kontrolle eingesetzt werden muss. Architektonische Maßnahmen müssen auf ihre Funktionalität überprüft, Menschen in Not weiter geholfen werden. Für die Verzahnung baulicher Maßnahmen und dem bedachten Einsatz von Sicherheitsdiensten beraten wir Sie, abgestimmt auf und für Ihr kommunales Stadtentwicklungskonzept.

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